Heute hat das Verwaltungsgericht Köln in einem Urteil entschieden, dass die Deutsche Telekom weiterhin nicht die Vorratsdatenspeicherung durchsetzen muss. Das Gericht bestätigte damit eine Eilentscheidung des Oberverwaltungsgerichts NRW in Münster aus dem letzten Jahr. Die erklärte die Vorratsdatenspeicherung, die im Juli 2017 in Kraft treten sollte, als unzulässig. Seitdem verzichtete die Bundesnetzagentur darauf, sie bei Providern durchzusetzen.
Friedhelm Greis schreibt bei der Nachrichtenseite golem.de:
Das Verwaltungsgericht Köln begründet seine Entscheidung damit, dass die Speicherpflicht mit EU-Recht nicht vereinbar sei und die betreffenden Unternehmen in ihrer unternehmerischen Freiheit verletze, die durch Artikel 16 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union geschützt ist. Das Gericht bezieht sich dabei ebenso wie das OVG in Münster auf ein entsprechendes Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) vom Dezember 2016.
